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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Musikgruppe „Die Schneidign“

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Auftritte, Engagements und musikalischen Dienstleistungen der Musikgruppe „Die Schneidign“ gegenüber privaten und gewerblichen Auftraggebern.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung bzw. schriftlichen Bestätigung, insbesondere per E-Mail.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Angebot bzw. eine Buchungsvereinbarung der Musikgruppe durch den Auftraggeber schriftlich, per E-Mail oder in einer anderen nachweisbaren Form bestätigt wurde.

Mit der Buchungsbestätigung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

3. Leistungsumfang

Art, Dauer und Umfang des Auftritts ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.

Änderungen des vereinbarten Ablaufs, insbesondere hinsichtlich Spielzeiten, Auftrittsdauer, Veranstaltungsort oder technischer Anforderungen, sind rechtzeitig mit der Musikgruppe abzustimmen.

Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können gesondert verrechnet werden.

4. Gage und Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die vereinbarte Gage spätestens am Veranstaltungstag bzw. nach Rechnungslegung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zur Zahlung fällig.

Zusätzlich vereinbarte Kosten, beispielsweise für Anreise, Nächtigung, besondere technische Anforderungen oder zusätzliche Spielzeiten, werden entsprechend der jeweiligen Vereinbarung verrechnet.

5. Stornierung durch den Auftraggeber

Eine Stornierung einer bereits verbindlich gebuchten Veranstaltung hat schriftlich, vorzugsweise per E-Mail, zu erfolgen.

Für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Stornierung bei der Musikgruppe „Die Schneidign“ einlangt.

Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Bedingungen:

  • Mehr als 6 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin: kostenfreie Stornierung
  • 6 bis mehr als 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 50 % der vereinbarten Gage
  • 3 bis mehr als 1 Monat vor dem Veranstaltungstermin: 80 % der vereinbarten Gage
  • 1 Monat oder weniger vor dem Veranstaltungstermin sowie am Veranstaltungstag: 100 % der vereinbarten Gage

Bereits tatsächlich angefallene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten, die im Auftrag des Auftraggebers entstanden sind, können zusätzlich verrechnet werden, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

Maßgeblich für die Berechnung ist ausschließlich die ursprünglich vereinbarte Gesamtgage für den gebuchten Auftritt.

6. Verschiebung einer Veranstaltung

Die Verschiebung einer Veranstaltung auf einen anderen Termin gilt grundsätzlich als Stornierung des ursprünglich gebuchten Termins, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung mit der Musikgruppe getroffen wird.

Ist die Musikgruppe am gewünschten Ersatztermin verfügbar, kann im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden, dass bereits

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